(...) Die Behandlung von Inhaftierten richtet sich nach § 58 Strafvollzugsgesetz, in diesem heißt es: „Gefangene haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. (...)
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(...) Deshalb bitte ich Sie, den wissenschaftlichen Hintergrund Ihrer Anmerkung darzustellen. Die ICNIRP argumentiert ja lediglich mit der thermischen Strahlung, deshalb wäre ich darüber hinaus über weitere wissenschaftliche Erkenntnisse dankbar. Sollten Sie über diese nicht verfügen, nehmen Sie bitte davon Abstand, meine Aussagen als "Unsinn" und "Schauermärchen" zu betiteln. (...)
(...) eine Reduzierung oder Ausschaltung chemischer Pflanzenbehandlung bei anderen Möglichkeiten immer vorzuziehen. (...)
(...) Ihre Relativierung der Zahlen teile ich so nicht. Jedes menschliche Leben, das verlängert werden kann, und jedes Leid, das gemindert wird, ist die Debatte wert. (...)
(...) Wir brauchen eine Bürgerversicherung, die jegliche medizinische Versorgung für Jeden nach bestem Wissen und Gewissen gewährleistet. (...)
(...) Stattdessen sieht unser Vorschlag vor, dass die Organspende nach dem Tod eine bewusste und freiwillige Entscheidung zu Lebzeiten war. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, wie es der Vorschlag der Widerspruchslösung vorsieht, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. (...)