Antwort 18.01.2023 von Matthias Pawlik AfD
Es muss unbedingt eine Chancengleichheit herzustellen versucht werden und die Gewinne sollten in dem Staat versteuert werden müssen, wo sie erzielt werden.
Es muss unbedingt eine Chancengleichheit herzustellen versucht werden und die Gewinne sollten in dem Staat versteuert werden müssen, wo sie erzielt werden.
Bauliche Nutzung in Landschaftsschutzgebiet ist prinzipiell möglich - Es kommt auf die Einzelfallbetrachtung an!