Antwort 22.09.2021 von Carina Konrad FDP
Der Bundestag entscheidet in der Regel (es gibt auch Ausnahmen) mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Auf Verlangen von Fraktionen kann namentlich abgestimmt werden.
Der Bundestag entscheidet in der Regel (es gibt auch Ausnahmen) mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Auf Verlangen von Fraktionen kann namentlich abgestimmt werden.
(...) zu löschen, überzogen. Solche Uploadfilter sind für kleine und mittlere Unternehmen, neue digitale Geschäftsmodelle und Start-Ups finanziell und administrativ kaum zu stemmen. (...)