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Auch gegenüber unseren Bündnispartnern in der NATO haben wir diesbezüglich Verantwortung (Stichwort 2%-Ziel).
Die Regierungskoalition hat sich mit der Union auf eine Grundgesetzänderung verständigt, um der Bundeswehr ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.
Die Bundeswehr wird in der Folge durch massiven finanziellen Einsatz gestärkt werden. Die Ausrüstung wird ebenso wie die Einsatzbereitschaft verbessert werden.
Die Defizite, die vor allem unter den Regierungen der vorangegangenen vier Legislaturperioden aufgelaufen sind, lassen sich vor allem angesichts der zwingendermaßen neu zu bewerteten Bedrohungslage nicht leugnen.
In meiner Rede vom 27.01.2022 zum Nachtragshaushaltsgesetz habe ich auf die Unaufrichtigkeit der CDU/CSU-Fraktion hingewiesen. Nicht, weil sie grundsätzlich den Weg zum BVerfG einschlägt, sondern weil sie gegen einen Nachtragshaushalt klagt, den sie in Zeiten der Großen Koalition so mitbeschlossen hätte.