Antwort 11.08.2020 von Stephan Weil SPD
(...) Es besteht die Möglichkeit, die Weiterführung des Medizinstudiums an einer anderen Universität anzustreben. (...)
(...) Es besteht die Möglichkeit, die Weiterführung des Medizinstudiums an einer anderen Universität anzustreben. (...)
(...) Die Gewährung von Überbrückungshilfe setzt voraus, dass die oder der Studierende sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befindet, unmittelbar Hilfe benötigt und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden kann. (...)
(...) Sie sollten bitte auch berücksichtigen, dass ein Studium in der Regel vom Staat finanziert wird und damit Absolventen befähigt werden, später ein wesentlich höheres Einkommen zu erzielen (...)
(...) Der Angestellte profitiert im Gegenzug aber von Steuerfreibeträgen bei der geringfügigen Beschäftigung. (...)