Frage an Matthias Bartke bezüglich Bildung und Erziehung

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Matthias Bartke
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Frage von Ute J. •

Frage an Matthias Bartke von Ute J. bezüglich Bildung und Erziehung

Hallo,
mein Sohn macht gerade eine Ausbildung zum Dachdecker (er hat vorher das Abitur gemacht) und möchte hinterher gerne die Meisterschule besuchen. Nun sagte er, diese kostet ca. 12000-15000 Euro.
Wieso ist ein Studium für Studierende mehr oder weniger umsonst und eine Meisterschule so teuer? Und das, wo wir händeringend Handwerker benötigen?
Das empfinde ich (als auch mein Sohn) als sehr ungerecht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Joerss,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Unmut verstehen, wenn Sie annehmen, dass nur ein Studium staatlich gefördert werden würde, eine Weiterbildung zum Meister jedoch nicht. Erfreulicherweise gibt es aber auch Förderungen für Meisterschulen.

Die SPD setzt sich für die Stärkung der beruflichen Weiterbildung ein. Sie ist uns genauso viel wert wie ein Hochschulstudium.

Deshalb gibt es das Aufstiegs-BAföG, das m.E. auch für Ihren Sohn passen müsste. Es gilt alters- und vermögensunabhängig und richtet sich an Frauen und Männer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die den Schritt in die nächsthöhere Qualifikationsstufe machen möchten; also zum Techniker, zum Meister oder Betriebswirt aufsteigen wollen. Das Gesetz, mit dem wir die Förderungen verbessert haben, ist zum 1. August 2020 in Kraft getreten.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann man einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 1. August 2020 erhält man 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme gibt es ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Wer sich danach selbstständig macht, kann sogar bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet bekommen.

Für den Unterhalt während einer beruflichen Weiterbildung gelten seit dem 1. August 2020 die gleichen Regeln wie beim BAföG. Wir haben den Unterhaltszuschuss für Teilnehmende in einer Vollzeitfortbildung von 50 auf 100 Prozent erhöht. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den aktuellen BAföG-Sätzen. Steigt das BAföG, steigt auch der Satz im neuen Aufstiegs-BAföG. Alle Infos zum neuen Aufstiegs-BAföG finden Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de

Sehr geehrte Frau Joerss, mein Ziel und das der SPD bleibt die Gebührenfreiheit auf allen Bildungswegen. Daran arbeiten wir weiter. Ich wünsche Ihrem Sohn viel Erfolg bei der Weiterbildung und hoffe, die beschriebenen Unterstützungsmöglichkeiten kommen für ihn in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke