Antwort 13.10.2025 von Christos Pantazis SPD
Für mich steht das Vertrauen in unsere Demokratie und die Integrität des Wahlverfahrens an erster Stelle – unabhängig davon, welche Partei betroffen ist.
Für mich steht das Vertrauen in unsere Demokratie und die Integrität des Wahlverfahrens an erster Stelle – unabhängig davon, welche Partei betroffen ist.
Das BSW hat am 18. Februar eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Dementsprechend werden die höchsten deutschen Richterinnen und Richter prüfen, ob das Wahlgesetz richtig angewendet wurde und ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Prüfung hat gezeigt, dass es keine ausreichenden konkreten Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler gab, die eine umfassende Neuauszählung rechtfertigen würden
Sehr geehrte Frau A.,
