Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Nezahat Baradari
Antwort 07.06.2023 von Nezahat Baradari SPD

Männer dürfen das Selbstbestimmungsgesetz nicht dafür nutzen, um in safe spaces für Frauen einzudringen.

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort 08.06.2023 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Selbst-Begrenzung traumatisierter Menschen betrifft auch traumatisierte trans Frauen, denen immer wieder abgesprochen wird, sich als Frau in der Gesellschaft bewegen zu dürfen und die deshalb z. B. Schwimmbäder meiden.

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Antwort 30.05.2023 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das SBG regelt die Personenstandsänderung auf menschenwürdige Weise neu. Trotz teilweisem Überarbeitungsbedarf kann ich keinen Widersprüchlichkeit erkennen.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 25.05.2023 von Marco Buschmann FDP

Diesen veränderten rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen trägt das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich und sprachlich Rechnung. Daher stellt das SBGG den Begriff der "Geschlechtsidentität" in den Vordergrund (vgl. §§ 1,2 SBGG-Entwurf) und verzichtete auf Begrifflichkeiten, die als Ausdruck eines fremdbestimmten Blicks auf die eigene Geschlechtlichkeit empfunden werden könnten.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 25.05.2023 von Marco Buschmann FDP

Auf Grundlage des geänderten Geschlechtseintrags ist eine Änderung der Vornamen auf Wunsch möglich, aber nicht notwendig. Bereits heute gilt zudem, dass der gewählte Vorname nicht über die geschlechtliche Zugehörigkeit informieren muss.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 05.07.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit diesem Gesetz enden die jahrelange staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung, indem das Transsexuellengesetz überwunden wird.