In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz wird oft so getan, als ob Gewalt gegen Frauen vor allem von transgeschlechtlichen Menschen, explizit transgeschlechtlichen Frauen, ausgeht. Dies geht jedoch an der Realität vorbei.
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Nach dem aktuellen Entwurf ist es auch vorbestraften Sexualstraftätern möglich, ihr Geschlecht zu ändern. In anderen Staaten ist dies ebenfalls möglich. Entsprechende Ängste haben sich dabei als unbegründet erwiesen.
Männer dürfen das Selbstbestimmungsgesetz nicht dafür nutzen, um in safe spaces für Frauen einzudringen.
Die Selbst-Begrenzung traumatisierter Menschen betrifft auch traumatisierte trans Frauen, denen immer wieder abgesprochen wird, sich als Frau in der Gesellschaft bewegen zu dürfen und die deshalb z. B. Schwimmbäder meiden.
Das SBG regelt die Personenstandsänderung auf menschenwürdige Weise neu. Trotz teilweisem Überarbeitungsbedarf kann ich keinen Widersprüchlichkeit erkennen.
Diesen veränderten rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen trägt das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich und sprachlich Rechnung. Daher stellt das SBGG den Begriff der "Geschlechtsidentität" in den Vordergrund (vgl. §§ 1,2 SBGG-Entwurf) und verzichtete auf Begrifflichkeiten, die als Ausdruck eines fremdbestimmten Blicks auf die eigene Geschlechtlichkeit empfunden werden könnten.