Antwort 28.07.2022 von Bärbel Bas SPD
Die Abgeordneten sind verpflichtet, die Ausübung ihres Mandats in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen.
Die Abgeordneten sind verpflichtet, die Ausübung ihres Mandats in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit zu stellen.
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.
Insgesamt stellen wir für den Bonus eine Milliarde Euro zur Verfügung, von denen 500 Millionen Euro an Pflegekräfte in den Krankenhäusern sowie 500 Millionen an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fließen.
Nein.
Frau Merten hat das Video gelöscht und sich entschuldigt.
Deutlich wichtiger ist es nun, dass wir uns alle in der Sache einig sind und die Abschaffung des § 219a StGB als großer Fortschritt wahrgenommen wird.