Antwort 02.09.2021 von Christoph Hoffmann FDP
Wir müssen aus moralischen Gründen die Ortskräfte aufnehmen, die uns geholfen haben bei Bundeswehr oder in der Entwicklungszusammenarbeit. Das sind geschätzt etwa 10.000 Personen.
Wir müssen aus moralischen Gründen die Ortskräfte aufnehmen, die uns geholfen haben bei Bundeswehr oder in der Entwicklungszusammenarbeit. Das sind geschätzt etwa 10.000 Personen.
Wer für unser Land gearbeitet und sich eingesetzt hat, dem gebührt auch der Schutz unseres Gesetzes. Da gibt es für mich keine Ausnahme.
Aus meiner Sicht ist es auch ein Stück weit menschenverachtend, wenn man die Unterstützung der Ortskräfte jetzt versucht, nach einem Bürokratieschlüssel in zwei Teile zu teilen
Jetzt gilt es Leben zu retten. Über die bürokratischen Details kann man dann immer noch beraten.
