Antwort 03.05.2023 von Carmen Wegge SPD
Jedoch erkenne ich keinen Widerspruch. Der von Ihnen erwähnte Auszug aus dem waffenrechtlichen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums bezieht sich nicht auf Tatmotive.
Jedoch erkenne ich keinen Widerspruch. Der von Ihnen erwähnte Auszug aus dem waffenrechtlichen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums bezieht sich nicht auf Tatmotive.
Das ist natürlich abhängig davon wo die AfD in Verantwortung käme (Bund/Land).
Entwaffnung der sogenannten Reichsbürger
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche und bundesweite Aufgabe.
ich setze mich weder für ein generelles Verbot von Messern noch für ein generelles Verbot von Feuerwaffen ein.
in Deutschland ermitteln das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste in dem vom Generalbundesanwalt eingeleiteten Verfahren.