(...) Auf Grund der Tatsache, dass Renterinnen und Rentner keinen Krankengeldanspruch haben, könnte zwar daran gedacht werden, den Beitragssatz für diese Einnahmearten nicht an dem allgemeinen Beitragssatz, sondern an dem "ermäßigten" Beitragssatz, der nach § 243 SGB V für alle Versicherten ohne Krankengeldanspruch gilt, zu orientieren. In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner für die entstehenden Leistungsaufwendungen nur zu etwa 50 Prozent decken; die restlichen Gesundheitsausgaben werden von der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung -- also insbesondere von den heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern -- getragen. (...)
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(...) Problematisch ist es aber, wenn -- wie im vergangenen Jahr leider zu beobachten -- die Preise für die Verbraucher steigen und die großen Energiekonzerne gleichzeitig deutliche höhere Gewinne erwirtschaften. Tatsächlich drängt sich hier der Verdacht auf, dass die Energieversorger ihre Gewinne auf Kosten der Verbraucher machen. Die von Ihnen geäußerte Vermutung, dass die Politik an diesem Missstand nichts ändern wolle, trifft allerdings nicht zu. (...)
(...) Für mich stellt sich dagegen nach wie vor die Frage, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre - unter bestimmten Voraussetzungen - die Hinzuverdienstgrenze ganz abzuschaffen. (...)
(...) Vom organisierten Rechtsextremismus in Deutschland geht ein erhebliches Bedrohungspotenzial aus. Über Maßnahmen nachzudenken, diese Problem zu bekämpfen, heißt nicht, wie Sie es mir unterstellen, Gewaltkriminalität von Linksextremisten zu verharmlosen. (...)
Sehr geehrter Herr Morebeg,
(...) ich habe bei abgeordnetenwatch mehrfach hervorgehoben, daß ich gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen bin. (...)