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Auch das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.
Ich selbst habe neben meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete keine weiteren Einkünfte. Die Angaben können auf bundestag.de eingesehen werden.
Im Studienzentrum war ich vor etlichen Jahren in der Jugendorganisation aktiv.
In meiner Zeit als Bundesministerin habe ich zusammen mit geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anfragen, angedachte Zuwendungen wie Gastgeschenke, Einladungen zu Veranstaltungen etc. Jeweils prüfen und dokumentieren lassen.