Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.07.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Beamt*innen erhalten nicht mehr Kindegeld als Angestellte: Das Kindergeld von aktuell monatlich 250 Euro pro Kind wird unabhängig vom beruflichen Status der Eltern gezahlt. Beamt*innen können jedoch unter Umständen zusätzliche finanzielle Leistungen im Rahmen der Beamtenbesoldung erhalten, dazu zählt der Familienzuschlag. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 19.03.2024 von Ulrike Bahr SPD
Die Daten zum Wohnsitz sowie zur Höhe der Kindergeldzahlungen auf ausländische Konten können Sie den Bestandsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit entnehmen.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.03.2024 von Matthias Seestern-Pauly FDP
Ihr Vorschlag wäre beim Kindergeld kaum umsetzbar. Das Kindergeld ist eine steuerliche Leistung für Familien und die Einsatzmöglichkeiten sind von daher weder kontrollier- noch vorschreibbar.