Antwort 17.08.2026 von Ilse Aigner CSU
Da ich seit 2013 nicht mehr Mitglied des Bundestages bin, bitte ich Sie, sich an Ihren Bundestagsabgeordneten bzw. Ihre Bundestagsabgeordnete zu wenden.
Da ich seit 2013 nicht mehr Mitglied des Bundestages bin, bitte ich Sie, sich an Ihren Bundestagsabgeordneten bzw. Ihre Bundestagsabgeordnete zu wenden.
Bitte schreiben Sie uns an die Bundestagsadresse anja.karliczek(a)bundestag.de und erläutern Sie kurz, welche Lenkungssteuern Sie meinen
Ja, das ist rechtlich zulässig und im Steuersystem mehrfach der Fall