Zur Gewährleistung des Schutzes vor Fluglärm im Umfeld des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg hat die FBB zum einen die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in seiner aktuellen Fassung zu beachten. Zum anderen bestehen parallel Ansprüche nach § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Die FBB ist jedoch nur zur Erfüllung des jeweils weiterreichenden Anspruchs verpflichtet.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.10.2023 von Saskia Ludwig CDU
Antwort ausstehend von Petra Guttenberger CSU
Antwort 11.09.2023 von Regine Wörle ÖDP
Eurofighter unterstehen der Bundeswehr, dem Bund. Für das Abkommen mit der Stadt Regensburg ist die Kommune verantwortlich. Das betrifft nicht das Landesrecht.
Antwort 25.08.2023 von Martin Dulig SPD
Im aktuellen Planänderungsverfahren werden die genannten Aspekte sorgfältig bewertet und abgewogen.
Antwort 28.07.2023 von André Hahn Die Linke
André Hahn: Ich fordere, dass der Nationalpark Sächsische Schweiz endlich komplett und ohne Ausnahme für Militärflüge der Bundeswehr gesperrt wird.

Antwort ausstehend von Joachim Streit FREIE WÄHLER