Schadensersatz definiert sich nach § 252 des BGB: „Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn.“
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Bei der im Koalitionsvertrag verabredeten neuen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen waren wir in den internen Beratungen nicht zu einem tragfähigen Beschluss gekommen. Es muss zum Beispiel geklärt sein, ob es eine eigene Rechtsform oder in eine GmbH eingebettete Form geben soll. Auch europarechtliche Fragen sind nach wie vor vorhanden.
Viele Abgeordnete halten Volksentscheide allenfalls für Fragen geeignet, die mit einem einfachen Ja oder Nein beantwortet werden können. Solche Fragen gibt es in unserer vielfältigen und komplexen Gesellschaft aber kaum, am ehesten noch auf regionaler oder kommunaler Ebene. Dementsprechend wurden dort in den vergangenen Jahren direktdemokratische Verfahren ausgebaut.
Ich ärgere mich sehr über den Verlauf des Gesprächs in der von Ihnen angesprochenen Sendung.