Antwort 14.04.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es handelt sich um EU-Sanktionen, gegen die Herr Doğru selbstverständlich Rechtsmittel einlegen kann.
Es handelt sich um EU-Sanktionen, gegen die Herr Doğru selbstverständlich Rechtsmittel einlegen kann.
Die Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte ist selbstverständlich auch für die Kinder von sanktionierten Einzelpersonen garantiert.