Wenn Sie im Jahr 2025 die Nebenkostenabrechnung für 2024 erhalten haben, tragen Sie z.B. die darin enthaltenen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2025 ein. Da der Vermieter verpflichtet ist, diese im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung zu stellen, gibt es keine zeitlichen Konflikte.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 07.08.2026 von Michael Frieser CSU
Antwort ausstehend von Daniel Peters CDU
Antwort 15.07.2026 von Steeven Bretz CDU
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben eine verlässliche Grundlage für alle Beteiligten schaffen und zugleich den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Träger Rechnung tragen
Antwort 13.09.2026 von Sebastian Walter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wer Wohnungen vermietet, trägt Verantwortung. Eine Wohnung ist nicht nur eine Kapitalanlage, sondern vor allem das Zuhause von Menschen.
Antwort 13.07.2026 von Armand Zorn SPD
Wir wollen durch eine Kombination aus moderner Klimapolitik, technischer Innovation und guter Städteplanung den bestmöglichen Hitzeschutz sicherstellen.
Antwort 15.06.2026 von Johannes Schätzl SPD
Mieterinnen und Mieter dürfen beim Glasfaserausbau nicht daran scheitern, dass Eigentümer den Ausbau im Gebäude verzögern oder blockieren.