Antwort 30.11.2023 von Ulrike Bahr SPD
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.
Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen. Zur Modernisierung des Abstammungsrechts wurde bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt.
Die Zuständigkeit für das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Aktuell liegt dazu ein Referentenentwurf vor.
Diese Verschärfungen werden zwischen den regierenden Parteien noch verhandelt. Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass bei der Lebensunterhaltssicherung keine Verschlechterungen zur aktuellen Rechtslage verabschiedet werden.