Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die von Ihnen zitierte Passage aus unserem Wahlprogramm ist dahingehend zu verstehen, dass “schwerwiegendes Fehlverhalten” unserer Ansicht nach vor allem in einer eklataten Verletzung der ehelichen Pflichten bestehen kann.
Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits vorgelegt und der Bundestag hat im November 2023 schon erstmals über den Entwurf beraten.
Ich würde daher empfehlen, dass Sie in ihrem Einbürgerungsgespräch oder im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) diese Möglichkeit der Miteinbürgerung prüfen lassen.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.