(...) Ein Rechtsbruch durch Deutschland kann daher aktuell nicht angenommen werden. Wir müssen jedoch alles dafür tun, damit weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten erklärt werden. Diese Maßnahme hat sich im Fall der Westbalkanstaaten als sehr effektiv erwiesen, um den Zustrom von dort einzudämmen. (...)
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(...) Dies kann viele Kommunen in der Tat vor weitere große Herausforderungen hinsichtlich der Unterbringung stellen. Umso wichtiger ist es meines Erachtens, dass wir innerhalb der EU schnell zu einer fairen Lastenverteilung bei Asylsuchenden kommen, damit nicht einige wenige Mitgliedsstaaten allein die Hauptlast tragen müssen. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung des Härtefallgesetzes ist keine Einzelfallregelung. Diese Gesetzesänderung war notwendig, damit die Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. (...)
(...) Hierzu bedarf es der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln ihrer berufenen ordentlichen Mitglieder. Die Annahme eines Härtefalls ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die oder der Betroffene eine Straftat von erheblichem Gewicht begangen hat. Straftaten von erheblichem Gewicht sind insbesondere Straftaten, die einen Ausweisungsgrund nach §§ 53 oder 54 AufenthG erfüllen. (...)