(...) Die Höhe der Renten bemisst sich allerdings nach der Höhe der durch eigene Beitragsleistungen an die gesetzliche Rentenversicherung erworbenen Rentenanwartschaften. Daher hielte ich es auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten für problematisch, bei den Rentenanpassungen bestimmte Gruppen besser zu stellen und ihnen Renten zu zahlen, die - in der Logik des sogenannten Umlagesystems - höher sind als die erworbenen Anwartschaften. Auch auf Seiten der Beitragszahler, die mit ihren Beiträgen die gesetzliche Rentenversicherung finanzieren, sind die Bezieher geringerer Einkommen durch erhöhte Lebenshaltungskosten verhältnismäßig stärker betroffen. (...)
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Sehr geehrter Herr Parth,
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion betrachtet den Einmarsch der Türkei in den Nordirak sehr kritisch, da unter dieser Maßnahme die Zivilbevölkerung leiden musste und eines der wenigen friedlichen Gebiete des Iraks destabilisiert wurde, die Türkei besitzt jedoch selbstverständlich gleichzeitig das Recht, sich gegen Terror-Maßnahmen der PKK zu wehren. Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass die Situation der Kurden nur politisch und ohne Gewalt gelöst werden kann. (...)
(...) Aber auch innerhalb der Befugnisse der Europäischen Union sind demokratische Grundsätze gewahrt, die der Gefahr einer Machtbündelung entgegenstehen, die Kommission ist nämlich kein Exekutivorgan, wie etwa die Regierung eines Mitgliedstaates. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die allgemeinen europäischen Interessen zu fördern und zu diesem Zweck entsprechende Initiativen zu ergreifen, insbesondere durch ihre Vorschläge für europäische Gesetze den Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen. (...)
(...) Der Vertrag von Lissabon weist der EU außerdem keine neuen Zuständigkeiten im Bereich der Verteidigungspolitik zu, was ausdrücklich in einer Erklärung zum Vertrag betont wird. Die Kompetenz im Verteidigungsbereich bleibt also bei den Mitgliedstaaten. Für Deutschland bedeutet dies, dass der Parlamentsvorbehalt des Bundestages bei Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht angetastet ist. (...)
(...) 3,5 Milliarden Euro des Bundesbankgewinns fließen dabei regelmäßig in den Bundeshaushalt, der darüber hinausgehende Betrag geht an den Erblastentilgungsfonds. (...) Der Erblastentilgungsfonds wurde durch das Föderale Konsolidierungsprogramm geschaffen und fasst die wesentlichen Elemente der finanziellen Erblasten der ehemaligen DDR zusammen, verzinst und tilgt sie. (...)