Antwort 20.06.2023 von Kaweh Mansoori SPD
Mehrstaatigkeit gilt künftig unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt
Mehrstaatigkeit gilt künftig unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt
Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Der Referentenentwurf ist noch nicht geeint und durch das Bundeskabinett beschlossen, deswegen wurde er noch nicht veröffentlicht.
Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen.
Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.
Sie können dann also die US-amerikanische Staatsangehörigkeit beantragen und behalten gleichzeitig die deutsche.