Wo kann man den Referentenentwurf zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht finden?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Referentenentwurf ist noch nicht geeint und durch das Bundeskabinett beschlossen, deswegen wurde er noch nicht veröffentlicht. Dies soll zeitnah passieren, sodass die Verbändebeteiligung und das parlamentarische Verfahren starten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir
Weitere Fragen an Hakan Demir
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Falls noch nicht geschehen, bitte ich Sie, sich auch an die Abgeordneten der Union zu wenden, denn die geplanten Einschränkungen sind von der CDU/CSU eingebracht worden und hier bedarf es eines Sinneswandels.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an: Wie können Menschen, die ursprünglich zum Schutz nach Deutschland gekommen sind, sich inzwischen aber ein neues Leben aufgebaut haben, auch dann bleiben, wenn es den Schutz irgendwann nicht mehr braucht.
Ich gehöre der SPD-Fraktion an, also einer der Regierungsfraktionen.
