Antwort 27.07.2026 von Carsten Müller CDU
Beschlossen wurde eine teilweise Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung. Ausgenommen von automatisierten Scans sind Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen.
Beschlossen wurde eine teilweise Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung. Ausgenommen von automatisierten Scans sind Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen.
Wir als CDU/CSU-Fraktion lehnen eine anlasslose Überwachung oder das Aufweichen von Verschlüsselungen entschieden ab.
Aus meiner Sicht ist es gut, dass die Europäische Union nun hier tätig geworden ist.