(...) der maßgebliche Paragraph des neuen Waffengesetzes sieht einen Ausnahmetatbestand vor, wonach bei einem allgemeinen Interesse das Mitführen eines Einhandmessers erlaubt ist. Ihre Tätigkeit als Ersthelfer des DRK gehört zweifellos dazu, so dass für solche Fälle, in denen es um Erste-Hilfe-Leistungen geht, Einhandmesser natürlich mitgeführt werden können. (...)
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(...) Wenn Sie als Ersthelfer des DRK im Einsatz sind, können Sie selbstverständlich zur Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ein Einhandmesser mit sich führen. Sind Sie privat unterwegs, können Sie ein solches Messer in einem verschlossenen Behältnis, wie z.B. einem Rucksack, mit sich führen und bei Bedarf zur Erste-Hilfe-Leistung einsetzen. (...)
Sehr geehrter Herr Wehr,
(...) Und das Schmuttertal ist in Ihrer Gegend ein durchaus gern besuchtes Ausflugsgebiet, wie seitens der Stadtverwaltung von Neusäß versichert wurde. (...) Am Ende hat die Abwägung dann ergeben, dass die Bedeutung einer regionalen S-Bahn (und damit der Minderung von PKW Verkehr) den Belangen des Naturschutzes gegenüber höher anzusiedeln war. (...)
(...) Bereits jetzt gibt es verschiedene Stipendienangebote in der Bundesrepublik Deutschland, eine moderne Ausbildungsförderung erfordert in Zukunft jedoch ein deutlich breiteres Angebot an Studienkrediten und Stipendien. Dabei darf der Staat nicht aus seiner Verpflichtung entlassen werden, gleichzeitig müssen auch private Ressourcen für Stipendien mobilisiert werden. (...)