Antwort 11.07.2023 von Adis Ahmetović SPD
Es gab zum ZP14 TOP einen Hammelsprung. An diesem habe ich teilgenommen.
Es gab zum ZP14 TOP einen Hammelsprung. An diesem habe ich teilgenommen.

In der von Ihnen angesprochenen Vorschrift geht es, so die gesetzgeberische Begründung, dass bei einer befristeten Erhöhung der erzeugten Gasmenge kein neues Baugesuch eingereicht werden muss
Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.
Die Rechtsgrundlage für Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern wurde in Rheinland-Pfalz am 15. März 2023 reformiert.
Ja, aus Sicht der Freien Demokraten soll diese Doppelbelastung abgeschafft werden.