Antwort 09.01.2024 von Norbert Dünkel CSU
Für weitere Informationen zum Wirtschaftsstandort Hersbruck und den Maßnahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Hersbruck.
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Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Auch nach der Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass nur Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII einer Einbürgerung entgegenstehen.