Antwort 16.11.2018 von Sebastian Hartmann SPD
(...) Somit hat sich das KBA als Behörde neutral zu verhalten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, da das KBA mit der von Ihnen benannten "Marketingmaßnahme" in ihrem Schreiben an betroffene Fahrzeughalterinnen und -halter bei ausschließlicher Nennung deutscher Hersteller keinerlei Neutralität zeigt. Das Schreiben trägt eher zu erheblichen Irritationen betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher bei. (...)