Antwort 07.04.2021 von Klaus Mindrup SPD
(...) Die Corona-Regelungen zu touristischen Übernachtungen sind Sache der Bundesländer. (...)
(...) Die Corona-Regelungen zu touristischen Übernachtungen sind Sache der Bundesländer. (...)
(...) Die Anzahl der zulässigen Personen im Rahmen einer Besichtigung richtet sich nach dem 7-Tage-Inzidenzwert *im entsprechenden Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt.* (...)
(...) Ich kann Ihren Wunsch nach "Normalität" und dem Aufheben von Einschränkungen sehr gut verstehen. (...)
(...) Grundsätzlich kann nicht zwischen bevölkerungsstärkeren und bevölkerungsschwächeren Gebieten unterschieden werden, da beispielsweise gerade das Land Brandenburg einen hohen Pendlerverkehr vorweist. (...)