Eine Mitteilungspflicht bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit ist aktuell nicht geplant.
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Grundsätzlich ist eine doppelte oder Mehrfachstaatsangehörigkeit in meinen Augen jedoch nicht positiv zu bewerten
Derzeit gibt es keinen neuen Stand zum Zeitplan für das Gesetzesvorhaben
Wenn eine Verfestigung des Aufenthalts zum Zweck der Erwerbstätigkeit eintritt, dann können ggf. auch die Azubi-Jahre bei der Einbürgerung angerechnet werden.
Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein, ob für Menschen, die mit einem ausländischen Pass in Deutschland aufgewachsen sind, für eingebürgerte Deutsche, die vielleicht erst als Erwachsene nach Deutschland gekommen sind oder für Deutsche, die im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit annehmen.