(...) Das Bundesverfassungsgericht hat - entgegen Ihrer Annahme - mit seinem Beschluss vom 19. November 2019 nicht entschieden, dass die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten "gerade noch so" verfassungskonform sind, sondern er hat die gesetzlichen Regelungen voll und ganz in ihrer Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Das Gericht hat ausgeführt, dass es sachlich einleuchtende Gründe für die Regelung gibt. (...)
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(...) Ein Abzug der Erstausbildungskosten als Werbungskosten wird regelmäßig zu keiner oder nur einer geringfügigen steuerlichen Entlastung führen. Grund ist, dass im Besteuerungsverfahren Werbungskosten ebenso wie ein aus vorweggenommenen Werbungskosten resultierender Verlustvortrag vorrangig abzuziehen sind. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwtach.de zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten. Wie Sie richtig schreiben hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Kosten für die erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. (...)
(...) Es ist höchste Zeit, Gesundheitsberufe, Pflegeberufe und andere nicht medizinische Heilberufe aufzuwerten und die rechtlichen Bedingungen zu schaffen, damit Auszubildende in diesen Berufen nicht schlechter gestellt sind als die Azubis in Wirtschaft und im Handwerk. DIE LINKE. (...)
(...) Jeder ausgegebene Euro im Sozialhaushalt erhält seine Daseinsberechtigung nur, wenn er sicherstellt, dass die Betroffenen bestmöglich betreut und versorgt werden. Auch müssen die Zuverdienstmöglichkeiten dynamisiert werden, damit Menschen von der geringfügigen Beschäftigung zur Teilzeit-und schließlich Vollzeitbeschäftigung wechseln können, ohne dabei zwischenzeitlich schlechtere Leistungen zu erhalten. Damit sich auch sozial schlechtergestellte Menschen eine Wohnungleisten können, müssen generell mehr Wohnungen dort gebaut werden, wo diese benötig werden. (...)