Antwort 26.01.2021 von Peter Altmaier CDU
(...) Die Betreiber kleinerer Anlagen werden künftig entlastet: Bislang sind diese Anlagen nur bis 10 KW befreit. Das wird künftig auf 20 KW angehoben. (...)
(...) Die Betreiber kleinerer Anlagen werden künftig entlastet: Bislang sind diese Anlagen nur bis 10 KW befreit. Das wird künftig auf 20 KW angehoben. (...)
(...) Mit der Änderung der Verordnung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 02.07.2020 entlasten wir die Verbraucher des Weiteren signifikant. (...)
(...) verlaufen die Stromleitungen genau an diesen Infrastruktur-Knotenpunkten (...)
(...) kommt der Netzausbau in Deutschland dank einer verbesserten Zusammenarbeit aller Beteiligten und weniger Bürokratie zügig voran (...)