Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
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Der Gesetzesentwurf wird vrs. im Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und im Herbst im parlamentarischen Verfahren eingebracht.
Eine beschleunigte Einbürgerung nach derzeit sechs und neu drei Jahren kann nur erfolgen, wenn ein Sprachniveau von C1 sowie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden können
Aktuell liegt für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein Referentenentwurf vor, den das zuständige Bundesinnenministerium im Mai veröffentlicht hat.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch
Eine beschleunigte Einbürgerung nach sechs, bzw. neu drei Jahren, ist möglich, wenn deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 vorliegen sowie besondere Integrationsleistungen