Antwort 26.08.2024 von Marco Buschmann FDP
Um Bürgergeld beziehen zu können, müssen Wohnort und Lebensmittelpunkt innerhalb Deutschlands liegen. Schließlich muss gewährleistet sein, dass man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Um Bürgergeld beziehen zu können, müssen Wohnort und Lebensmittelpunkt innerhalb Deutschlands liegen. Schließlich muss gewährleistet sein, dass man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Ich verweise auf meine erst kürzlich veröffentlichte Beantwortung einer Frage zum selben Themenkomplex.
Die Beamtenversorgung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).