Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
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Antwort 29.01.2024 von Antje Kapek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.01.2024 von Stephan Protschka AfD
Richtig ist, dass wir als AfD die EU-Subventionen nach dem Gießkannenprinzip sowie die bürokratischen Überregulierungen aus Brüssel scharf kritisieren
Antwort 15.01.2024 von Olav Gutting CDU
Von einem Verbot möchte ich mich allerdings distanzieren, auch wenn eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten ist.
Antwort 24.01.2024 von Christoph de Vries CDU
die Frage zu einem AfD-Verbotsverfahren habe ich erst vor kurzer Zeit am 17.10. auf diesem Portal beantwortet, Sie können dafür ein wenig herunterscrollen und ich verlinke Ihnen die Antwort hiermit auch gerne noch einmal
Antwort ausstehend von Klaus Hoher FDP
Antwort 18.01.2024 von Martin Hahn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dazu müssen sorgfältig und umfassend die Erkenntnisse über die AfD zusammengetragen und die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Antragsberechtigt sind wir dazu nicht, da dies dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung obliegt.