Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
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Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
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Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 05.05.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.