Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

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Frage von Chris M. •

Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

Sehr geehrter Herr Toncar,

mit §20 Abs.6 S.5 EStG wurde Ende 2019 eine Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte eingeführt. Der Gesetzentwurf wurde am 11.12.19 vom Finanzausschuss eingebracht. Sie waren seinerzeit Aussschussmitglied:
dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf
www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a07

Kürzlich griff die FAZ das Thema wieder auf:
www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-termingeschaefte-laesst-expertinnen-an-kompetenz-der-politik-zweifeln-19579287.html
www.faz.net/aktuell/finanzen/kommentar-binding-steuer-unmoralische-gesetzgebung-19579285.html

Vom Autor wird unterstellt, dass Lothar Binding der entscheidende Wegbereiter oder "Erfinder" der Regelung ist. Sein Name steht tatsächlich auf Seite5 der obigen Beschlussempfehlung. Und er verteidigte die Regelung u.a. auf abgeordnetenwatch vehement.

Können Sie bestätigen, dass Herr Binding tatsächlich der Wegbereiter des §20 Abs.6 S.5 EStG war? Können Sie weitere Details nennen?

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage nach den Wegbereitern für die Einschränkung der Verlustverrechnung auf Termingeschäfte.

Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes hat ihren Ursprung in einem Änderungsantrag zum „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“, den die damaligen Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU in der von Ihnen angesprochenen Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages eingebracht haben. Diese beiden Fraktionen sind es daher, die in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für diese Regelung tragen. Welche Rolle einzelne Personen bei der Genese dieses Änderungsantrages gespielt haben, können nur diese beiden Fraktionen selbst beantworten. Ich habe keine näheren Einblicke in deren interne Entscheidungsprozesse. Ich erinnere mich allerdings noch gut daran, dass ich mich im Finanzausschuss des Bundestages seinerzeit vehement gegen diesen Änderungsantrag ausgesprochen habe.

Wir Freie Demokraten haben gegen diesen Änderungsantrag gestimmt und werden uns weiterhin dafür einsetzen, diese Regelung wieder abzuschaffen.

In diesem Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
 

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