Für mich ist entscheidend, dass notwendige psychotherapeutische Behandlungen nicht an wirtschaftlichen Unsicherheiten oder längeren Wartezeiten scheitern. Die Erfahrungen aus der Praxis, wie Sie sie schildern, sind deshalb ein wichtiger Maßstab für die weiteren Beratungen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.07.2026 von Isabel Mackensen-Geis SPD
Antwort 20.07.2026 von Johannes Steiniger CDU
Gegenüber den ersten Entwürfen gab es bis zuletzt Anpassungen. Dabei haben wir die zahlreichen Rückmeldungen aufgenommen und soweit möglich berücksichtigt.
Antwort ausstehend von Armand Zorn SPD
Antwort 08.07.2026 von Matthias Mieves SPD
Für die ambulante Psychotherapie war bislang innerhalb dieses Reformpaketes vorgesehen, psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich wieder in die s. g. Budgetierung einzubeziehen und die bisherige gesetzliche Schutzregelung zur angemessenen Vergütung zu streichen.
Antwort ausstehend von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.07.2026 von Katja Strauss-Köster CDU
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf das Ziel, die psychotherapeutische Versorgung langfristig zu stärken und zugleich die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems im Blick zu behalten.