Wie bewerten den heutigen Änderungsantrag für das GKV Beitragsstabilisierungsgesetz, den Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen im SGB V zu streichen?
Sehr geehrter Herr Mieves, ich bin als Psychotherapeutin entsetzt über den neuen Änderungsantrag, der nun noch schnell in das zu beschließende Beitragsstabilisierungsgesetz Eingang finden soll. Die neuen Vorschläge sehen vor, den Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischen Leistungen im SGB V zu streichen, obwohl dieser durch die ständige Rechtsprechung des BSG vielfach bestätigt ist. Nach den Streichungsvorschlägen von Zuschlägen und insbesondere der geplanten Einbudgetierung psychotherapeutischer Leistungen habe ich jetzt bereits die Sorge, dass die Maßnahmen zu einer massiven Verknappung des therapeutischen Angebots führen wird. Die Aufhebung der verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandards der Vergütung gefährdet die Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung nun zusätzlich nachhaltig und zerstört mühsam errungene Erfolge der psychotherapeutischen Versorgung. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrte Frau C.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Vorab zum Verständnis für alle Interessierten, die nicht den Kontext der aktuellen Diskussion zu neuen Regelungen für ambulante Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kennen:
Vor dem Hintergrund der extrem angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken u. a. mit sehr vielen unterschiedlichen Maßnahmen die Ausgabenentwicklung begrenzen. Damit die Beiträge und Zusatzbeiträge der Versicherten in der GKV stabil bleiben. Ohne eine echte, umfassende Reform müssten die Beiträge ungebremst steigen. Neben den Einsparungen auf der Ausgabenseite sind in dem Paket auch Änderungen für die Versicherten vorgesehen, die wir in den Verhandlungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf an vielen, aber nicht allen Stellen abfedern konnten.
Für die ambulante Psychotherapie war bislang innerhalb dieses Reformpaketes vorgesehen, psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich wieder in die s. g. Budgetierung einzubeziehen und die bisherige gesetzliche Schutzregelung zur angemessenen Vergütung zu streichen. Dazu haben wir sehr viele, sehr wichtige Zuschriften aus der Praxis der ambulanten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten. Die vielen vorgebrachten Argumente sind insbesondere bei uns als SPD-Gesundheitspolitikerinnen und -politikern in die Verhandlungen mit der CDU/CSU-Fraktion und gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium eingeflossen.
In den Verhandlungen mit CDU, CSU und Bundesgesundheitsministerin Warken konnten wir als SPD ganz aktuell wichtige Verbesserungen erreichen: 1. Bereits begonnene Therapien werden bis zum Abschluss geschützt und fallen nicht unter die Budgetierung. 2. Die Kinder- und Jugendpsychotherapie bleibt vollständig extrabudgetär. 3. Gleiches gilt für komplexe Behandlungsfälle. 4. Darüber hinaus wird der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien festlegen, welche Patientinnen und Patienten als dringliche Fälle gelten und ebenfalls besonders geschützt werden.
Diese Vereinbarungen werden zunächst durch einen Entschließungsantrag politisch abgesichert, der am Freitag, 10.07.27 beschlossen werden soll. Eine kurzfristige Einarbeitung dieser wichtigen Änderungen in das Gesamtpaket ist aufgrund von Fristsetzungen im Gesetzgebungsprozess leider nicht mehr möglich gewesen.
Die rechtlich verbindliche Umsetzung der Entschließungsantrages erfolgt deshalb anschließend im Rahmen eines s. g. Omnibusgesetzes, das nach der parlamentarischen Sommerpause Anfang September in den Deutschen Bundestag eingebracht werden soll. Ziel ist es, die jetzt vereinbarten Schutzregelungen zügig gesetzlich zu verankern und damit insbesondere laufende Therapien sowie besonders vulnerable Patientengruppen dauerhaft abzusichern.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves
