Antwort 14.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
Unser Ziel bleibt es, das Gesetz wie geplant vor der sitzungsfreien Zeit im Deutschen Bundestag zu beraten und zu beschließen
Dafür müssen Förderungen stärker die wirtschaftliche Situation der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Differenz, wie es bereits im letzten Jahr der Fall war, erstattet wird, dort wo es sinnvoll ist und gebraucht wird
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de