Antwort 22.03.2023 von Uwe Witt parteilos
Dennoch kann ich mich hier Ihrer und der Forderung des Deutschen Richterbunds nur wiederholt anschließen, das Weisungsrecht abzuschaffen und den Gesetzgeber zur Reform aufzufordern.
Dennoch kann ich mich hier Ihrer und der Forderung des Deutschen Richterbunds nur wiederholt anschließen, das Weisungsrecht abzuschaffen und den Gesetzgeber zur Reform aufzufordern.
Rechte sind mit Kontrollmöglichkeiten verbunden. Die vorhandene Regelung halte ich für geeignet.
In Sachsen gilt: "Das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin wird bis zu seiner Abschaffung nicht ausgeübt."
Die verbrecherische Tat in Freudenberg macht mich tief betroffen.
. Solange sich dieser komplette Justizapparat an Recht und Gesetz hält, ist dagegen nichts einzuwenden.