. Solange sich dieser komplette Justizapparat an Recht und Gesetz hält, ist dagegen nichts einzuwenden.
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Antwort 26.06.2023 von René Bochmann AfD
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Im Vordergrund steht daher, dass die vorhandenen Maßnahmen auch bestmöglich zum Einsatz kommen und das geltende Recht effektiv durchgesetzt wird.
Antwort 13.03.2023 von Dietmar Bartsch Die Linke
Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn der russische Präsident sich dem internationalen Strafgerichtshof stellen müsste.
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Zu beachten ist, dass bestimmte Straftatbestände (z.B. Korruptionsdelikte, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Rechtsbeugung etc.) ausschließlich oder überwiegend von Amtsträgern begangen werden können.
Antwort ausstehend von Birgit Hesse SPD
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Die Intoxikation durch Betäubungsmittel stellt daher für sich - anders als teilweise in der Berichterstattung suggeriert - keinen Grund dar, die Schuldfähigkeit zu verneinen.