Aktuell rechnen wir damit, dass der Deutsche Bundestag das neue Staatsbürgerschaftsrecht im Herbst verabschieden wird
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Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 16.06.2023 von Bijan Djir-Sarai FDP
Richtig ist, dass die Härtefallregelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr 3 StAG n.F. verschärft wird
Antwort 15.05.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Der Plan ist weiterhin zeitnah einen Entwurf ins Kabinett zu bringen.
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten.
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD
Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.
Antwort 26.06.2023 von Stephan Thomae FDP
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.