Antwort 10.07.2026 von Lukas Benner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich teile die Sorge, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für die psychotherapeutische Versorgung birgt
Ich teile die Sorge, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für die psychotherapeutische Versorgung birgt
Die in der Petition geäußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Versorgung nehme ich ernst. Gerade deshalb ist vorgesehen, zeitnah ergänzende Regelungen auf den Weg zu bringen.
Die Diskussion über eine angemessene, rechtssichere und verlässlich kalkulierbare Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ausdrücklich nicht abgeschlossen
Psychische Gesundheit ist keine nachrangige Frage, sondern ein zentraler Bestandteil einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.