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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im GKV-Gesetz erhalten bleibt?

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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Lisa A. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im GKV-Gesetz erhalten bleibt?

Sehr geehrter Herr Pantazis,

Die Bundespsychotherapeutenkammer und die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung kritisieren den Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Danach soll die gesetzliche Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen entfallen. Beide Verbände verweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach für zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen verfassungsrechtliche Mindeststandards gelten. Sie befürchten, dass die Streichung dieser Schutzregelung die ambulante Versorgung verschlechtert, mit weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten. Wie bewerten Sie diese Kritik und werden Sie sich für den Erhalt der Angemessenheitsprüfung einsetzen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für die psychotherapeutische Versorgung. Die von der Bundespsychotherapeutenkammer und der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung vorgetragenen Bedenken nehme ich sehr ernst. Die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion befindet sich hierzu in einem engen Austausch mit den psychotherapeutischen Berufsverbänden. Für mich steht außer Frage, dass Patientinnen und Patienten auch künftig einen verlässlichen und zeitnahen Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung haben müssen und psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich tragfähig arbeiten können.

Die Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung ist aus Sicht der Koalition nicht mit dem Ziel erfolgt, den Schutz psychotherapeutischer Leistungen zu schwächen. Hintergrund ist vielmehr, dass die Regelung in der Vergangenheit wiederholt im Zusammenhang mit nachträglichen Honorarabsenkungen und Honorarverschiebungen herangezogen wurde. Nach der Gesetzesbegründung soll die gemeinsame Selbstverwaltung weiterhin verpflichtet bleiben, eine angemessene Vergütung sicherzustellen. Gleichzeitig teile ich die Auffassung, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den besonderen Anforderungen zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen weiterhin zu berücksichtigen ist. Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für eine angemessene Vergütung werden durch die Streichung der gesetzlichen Regelung nicht gegenstandslos. Entscheidend wird sein, wie die gemeinsame Selbstverwaltung und der Gesetzgeber ihrer Verantwortung künftig nachkommen.

Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, unmittelbar nach der Sommerpause weitere Maßnahmen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung vorzulegen. Dazu zählen insbesondere Regelungen zur Sicherung der Versorgungskontinuität sowie zusätzliche extrabudgetäre Vergütungen für definierte psychotherapeutische Leistungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, schwere und komplexe Fälle sowie dringlich behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus wird sich die Koalition im Rahmen des im Entschließungsantrag angekündigten Gesetzgebungspakets nach der Sommerpause ausdrücklich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Vergütung befassen müssen. Hierzu gehört aus meiner Sicht insbesondere die Frage, ob und in welcher Form gesetzliche Grundlagen für die Angemessenheitsprüfung künftig ausgestaltet werden sollten. Die Diskussion über eine angemessene, rechtssichere und verlässlich kalkulierbare Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ausdrücklich nicht abgeschlossen.

Ich werde die weiteren Entwicklungen sehr aufmerksam begleiten und mich dafür einsetzen, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung dauerhaft gesichert und wirtschaftlich verlässlich ausgestaltet wird. Daran werde ich meine parlamentarische Arbeit messen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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