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das im Grundgesetz genannte Grundrecht auf Asyl als Schutz vor politischer Verfolgung findet auf Menschen, die über den Landweg aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder sicheren Drittstaaten – und dazu zählen Deutschlands Nachbarländer definitiv – einreisen, keine Anwendung.
Unser Angebot an die Wählerin unserem Regierungsprogramm ist unmissverständlich: Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus und beenden alle freiwilligen Aufnahmeprogramme
Ihre Idee, bei der freiwilligen Rückkehr eine Art “Starthilfe“ zu geben, um den Anreiz einer Ausreise zu erhöhen, wird bereits in Deutschland und europaweit teilweise umgesetzt.
Wer sich unerlaubt und ohne Bleiberecht in Deutschland aufhält, macht sich strafbar und muss ausreisen.