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Die Fachhochschulreife verlangt einen schulischen Teil und einen Praxisteil, der in Niedersachsen durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder - wie Sie treffend schrieben - durch Ableistung eines mindestens einjährigen Freiwilligendienstes nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder eines mindestens einjährigen freiwilligen Wehrdienstes abgeleistet werden kann.
Wer die gymnasiale Oberstufe nicht mit dem Abitur, sondern bereits nach der 12. Klasse abschließt, hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits geschafft
Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (vgl. dort Art. 21) wird an den öffentlichen Schulen grundsätzlich Lernmittelfreiheit nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährt. Somit sind die Träger des Schulaufwands verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler leihweise mit Schulbüchern zu versorgen.
Die Priorität sollte hier auf Schulabschlüsse und Berufsausbildungen gelegt werden. Denn beides erhöht erwiesenermaßen die Chancen eine dauerhafte und vor allem existenzsichernde Arbeitsstelle zu finden.