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Mit Blick auf syrische Flüchtlinge gilt, dass diese größtenteils einen subsidiären Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben.
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens (für den Neubau und die Freiflächen) sollen im Mai 2025 durch alle Beteiligten vorgestellt werden.
Nein, mir ist nicht bekannt, welche Daten von ukrainischen Flüchtlingen erhoben werden. Fakt ist, dass zu Beginn des Krieges sehr schnell eine pauschale Lösung für Zugang und auch Versorgung für alle Ukrainer durch die EU und auch Deutschland beschlossen wurde, um unkompliziert und unbürokratisch zu helfen.
Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.