Der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, zahlt in Zukunft mindestens 437 (statt 396) Euro, wenn es unter sechs Jahre alt ist; bei Kindern von sieben bis zwölf Jahren erhöht sich der Mindestunterhalt auf 502 (statt 455) Euro; ab 13 Jahren auf 599 (statt 533) Euro.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.01.2023 von Canan Bayram BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.12.2022 von Cansel Kiziltepe SPD
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, eine grundlegende Neuausrichtung der sozialen Sicherung von Kindern zu realisieren. Die Kindergrundsicherung kommt. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.
Antwort 20.07.2022 von Julia Klöckner CDU
Wenden Sie sich am besten in dieser Sache an die Kolleginnen und Kollegen der Koalition, die hier mehrheitlich die Entscheidungen treffen.
Antwort 14.07.2022 von Julia Klöckner CDU
Klar ist aber, dass Alleinerziehende aufgrund ihrer höheren Belastungen natürlich vom Staat besonders finanziell unterstützt werden.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 25.04.2022 von Fabio Sánchez Copano Volt
Zunächst einmal möchten wir die unterschiedlichsten Familienmodelle in Deutschland rechtlich gleichstellen. Dazu gehört auch das der Ein-Eltern-Familien.