Die Antwort an Herrn A. bezog sich auf den Freibetrag, den Betriebsrenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser Freibetrag ist nicht gesenkt worden.
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Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnten wir auch eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschließen. Wir haben einen dynamischen Freibetrag eingeführt, der im Jahr eine Entlastung von rund 300 Euro bedeutet. Bei Einmalauszahlungen bedeutet das eine Entlastung von rund 3.000 Euro.
Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme und damit auch das Bürgergeld gewährleisten das im Grundgesetz garantierte menschenwürdige Existenzminimum
Ich vermute, dass die Frage auf den steuerlichen Freibetrag bei Alterseinkünften zielt.
Die Verpflichtung, eine Betriebsrente zu zahlen, wäre jedoch eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung der Unternehmen, die wirtschaftliche Folgen hätte, bis hin zu möglichen Kündigungen. Deshalb sollte es grundsätzlich dabeibleiben: Ob und in welcher Höhe eine Betriebsrente gezahlt wird, ist Teil der freiwilligen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.